Richtlinie zur Beilegung von Domainnamen-Streitigkeiten von One Click Actions

Letzte Aktualisierung: 6. November 2024

Diese Richtlinie zur Beilegung von Domainnamen-Streitigkeiten (im Folgenden „Richtlinie“) wurde von One Click Actions übernommen, um den Kunden die Möglichkeit zu geben, Konflikte im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domainnamen effizient und fair zu lösen. Die Richtlinie basiert auf der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die für generische Top-Level-Domains (gTLDs) und bestimmte country-code Top-Level-Domains (ccTLDs) angewendet wird, die der UDRP unterliegen.

Die Richtlinie beschreibt die Bedingungen, unter denen One Click Actions als Registrierungsstelle im Streitfall zwischen einem Kunden und einem Dritten eingreifen kann. Sie regelt auch die Umstände, unter denen Domainregistrierungen storniert, übertragen oder geändert werden können.


1. Zweck der Richtlinie

Diese Richtlinie wurde entwickelt, um Konflikte im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domainnamen effizient und transparent zu lösen. Sie stellt sicher, dass alle Beteiligten – Domaininhaber und Dritte – faire und einheitliche Rahmenbedingungen für die Klärung von Streitigkeiten haben. Die UDRP und diese Richtlinie gelten für alle Domainnamen unter generischen Top-Level-Domains (gTLDs), die von der ICANN verwaltet werden, sowie für bestimmte country-code Top-Level-Domains (ccTLDs), die die UDRP übernommen haben.


2. Ihre Zusicherungen und Garantien

Durch die Registrierung eines Domainnamens oder die Anweisung zur Erneuerung oder Änderung einer bestehenden Domain erklären und garantieren Sie, dass:

  • Vollständigkeit und Genauigkeit der Angaben: Die Angaben, die Sie bei der Registrierung eines Domainnamens machen, sind wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig.
  • Keine Verletzung von Rechten Dritter: Sie haben nach bestem Wissen und Gewissen geprüft, dass die Registrierung des Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Markenrechte und geistige Eigentumsrechte.
  • Rechtskonforme Nutzung: Sie werden den Domainnamen nicht für illegale oder unzulässige Zwecke registrieren oder nutzen, und die Nutzung erfolgt im Einklang mit geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die Nutzung des Domainnamens mit den Gesetzen und dieser Richtlinie übereinstimmt. One Click Actions behält sich das Recht vor, Domainregistrierungen bei Verstößen gegen diese Zusicherungen zu sperren oder zu löschen.


3. Stornierung, Übertragung und Änderung von Domainregistrierungen

One Click Actions behält sich das Recht vor, eine Domainregistrierung unter den folgenden Umständen zu stornieren, zu übertragen oder zu ändern:

a. Auf Ihre schriftliche oder elektronische Anweisung: Domaininhaber können ihre Domainregistrierung freiwillig ändern, übertragen oder stornieren, sofern diese Anweisungen schriftlich oder elektronisch eingereicht werden und den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

b. Auf Anweisung eines Gerichts oder einer Schiedsinstitution: One Click Actions wird Domainregistrierungen ändern, übertragen oder löschen, wenn dies aufgrund eines Urteils oder Beschlusses eines Gerichts oder einer Schiedsinstitution erforderlich ist.

c. Gemäß dieser Richtlinie: One Click Actions kann im Falle einer bestätigten Markenverletzung, eines Verstoßes gegen diese Richtlinie oder auf Anweisung der ICANN eine Domainregistrierung modifizieren, übertragen oder löschen.


4. Obligatorisches administratives Verfahren

Im Falle einer Beschwerde eines Dritten (im Folgenden “Beschwerdeführer”) wird der Domaininhaber aufgefordert, an einem administrativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, wenn der Beschwerdeführer geltend macht, dass:

a. Identität oder Ähnlichkeit mit einer Marke: Der registrierte Domainname identisch oder verwechslungsfähig ähnlich zu einer Marke oder Dienstleistungsmarke ist, an der der Beschwerdeführer Rechte besitzt.

b. Keine berechtigten Interessen: Der Domaininhaber keine Rechte oder berechtigten Interessen an dem Domainnamen hat.

c. Bösgläubige Registrierung und Nutzung: Der Domainname in böser Absicht registriert und genutzt wird.

In einem solchen Verfahren muss der Beschwerdeführer alle drei dieser Punkte nachweisen, um die Streitigkeit zu gewinnen.


5. Bösgläubige Registrierung und Nutzung – Beweislast

Die folgende Liste beschreibt einige Umstände, die als Nachweis für bösgläubige Registrierung und Nutzung gemäß Abschnitt 4(a)(iii) dieser Richtlinie angesehen werden können. Diese Liste ist nicht abschließend, und jeder Fall wird individuell geprüft.

a. Verkauf oder Übertragung zu überhöhten Preisen: Der Domaininhaber hat den Domainnamen hauptsächlich registriert, um ihn an den Beschwerdeführer oder einen seiner Konkurrenten zu einem Preis zu verkaufen, der den tatsächlichen Kosten für die Registrierung erheblich übersteigt.

b. Behinderung der Markennutzung durch den Beschwerdeführer: Der Domaininhaber hat den Domainnamen registriert, um den Beschwerdeführer daran zu hindern, seine Marke in einem Domainnamen zu nutzen, und zeigt durch ähnliche Handlungen ein Muster missbräuchlichen Verhaltens.

c. Gezielte Störung des Geschäfts eines Wettbewerbers: Der Domaininhaber hat den Domainnamen hauptsächlich registriert, um das Geschäft eines Wettbewerbers zu stören und dessen geschäftliche Tätigkeit zu beeinträchtigen.

d. Nutzung für Täuschung oder Verwirrung: Durch die Nutzung des Domainnamens hat der Domaininhaber versucht, Internetnutzer in betrügerischer Absicht auf seine Website oder eine andere Online-Plattform zu lenken, um Verwirrung hinsichtlich der Quelle, Unterstützung, Zugehörigkeit oder Genehmigung durch den Beschwerdeführer zu stiften.


6. Verteidigung gegen eine Beschwerde – Rechte und Interessen des Domaininhabers

Falls eine Beschwerde gegen Sie eingereicht wird, haben Sie die Möglichkeit, Beweise für Ihre Rechte oder berechtigten Interessen an dem Domainnamen vorzulegen. Die folgenden Umstände können als Nachweis für Ihre legitimen Interessen gelten:

a. Gutgläubige Nutzung: Vor Erhalt der Streitigkeit haben Sie den Domainnamen oder einen ähnlichen Namen in gutem Glauben für den Betrieb eines Unternehmens oder die Bereitstellung von Dienstleistungen genutzt.

b. Allgemein bekannt unter dem Domainnamen: Sie sind allgemein unter dem Domainnamen bekannt, selbst wenn Sie keine Markenrechte an dem Namen besitzen.

c. Nicht-kommerzielle und faire Nutzung: Sie nutzen den Domainnamen rechtmäßig und nicht zu kommerziellen Zwecken, ohne Verbraucher in die Irre zu führen oder die Marke des Beschwerdeführers zu schädigen.

Diese Umstände müssen detailliert in Ihrer Antwort auf die Beschwerde dargelegt und durch relevante Nachweise belegt werden.


7. Auswahl des Streitbeilegungsanbieters

Der Beschwerdeführer hat das Recht, einen Streitbeilegungsanbieter aus der von ICANN genehmigten Liste auszuwählen. Die Anbieter auf dieser Liste sind für die Verwaltung von UDRP-Verfahren zertifiziert und handeln unabhängig von One Click Actions. Zu den häufig genutzten Anbietern gehören:

  • World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • National Arbitration Forum (NAF)
  • Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC)

Der ausgewählte Anbieter verwaltet das Verfahren gemäß den Verfahrensregeln der UDRP und den ergänzenden Regeln des Anbieters.


8. Initiierung des Verfahrens und Verfahrensablauf

Das administrative Verfahren zur Beilegung von Domainnamen-Streitigkeiten läuft in mehreren Schritten ab:

  1. Einreichung der Beschwerde: Der Beschwerdeführer reicht die Beschwerde beim gewählten Anbieter ein und stellt sicher, dass sie den Verfahrensregeln entspricht.
  2. Benachrichtigung an One Click Actions: Der Streitbeilegungsanbieter informiert One Click Actions über die Beschwerde.
  3. Sperrung der Domain: One Click Actions sperrt den Domainnamen, um sicherzustellen, dass während des Verfahrens keine Übertragungen vorgenommen werden.
  4. Benachrichtigung an den Domaininhaber: Der Anbieter benachrichtigt den Domaininhaber über die Beschwerde und leitet das Verfahren offiziell ein.
  5. Antwort des Domaininhabers: Der Domaininhaber hat eine Frist von 20 Tagen, um eine Antwort auf die Beschwerde einzureichen und seine Position darzulegen.
  6. Entscheidung des Streitbeilegungsanbieters: Das Verfahren wird von einem oder mehreren Schiedsrichtern entschieden, die nach den Regeln des Anbieters handeln. Die Entscheidung wird sowohl dem Domaininhaber als auch dem Beschwerdeführer sowie One Click Actions mitgeteilt.
  7. Durchsetzung der Entscheidung: One Click Actions setzt die Entscheidung des Streitbeilegungsanbieters um, sofern keine gerichtliche Anordnung innerhalb von 10 Tagen nach der Entscheidung eingeht.

9. Verfügbarkeit gerichtlicher Verfahren

Die Teilnahme am administrativen Verfahren hindert weder den Beschwerdeführer noch den Domaininhaber daran, den Streit vor einem zuständigen Gericht zu klären. Wenn ein Gericht vor, während oder nach dem administrativen Verfahren angerufen wird, kann die Entscheidung des Streitbeilegungsanbieters ausgesetzt werden.